Geschäftsbedingungen
  Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zum Gastaufnahme-Vertrag:
  1. 
  Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls  eine 
  Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2.
  Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf 
  welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4a.
  Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten, oder betriebsüblichen 
  Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
  b.
  Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei der 
  Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
  5a. Der Gastwirt/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit 
  anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  b. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 den errechneten Betrag zu 
  bezahlen.
  6.  
  An- und Abreise
  a. 
  Bezug und Rückgabe der Zimmer/Ferienwohnung ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der 
  
  
  Zimmerbezug ab 15.00 U h r des Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu 
  erfolgen.
  b.
  Reservierte Zimmer / Ferienwohnungen müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht 
  geschehen, kann der Vermieter über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  7. 
  Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
  Hinweis zu COVID-19:
  Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem 
  Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, 
  ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
  8. 
  Der Mietpreis ist am Tag der Anreise fällig.
  9.
  Der Vermieter ist berechtigt, ohne vorherige Absprache, die Ferienwohnung bzw. Zimmer in Abwesenheit des Gastes zu 
  betreten um Handtücher zu wechseln, Blumen zu gießen, Schnee vom Balkon zu räumen etc.
  Um Härtefälle zu vermeiden, sollten Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dies ist direkt über unser Haus, 
  oder bei einem Kreditinstitut möglich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  Gastaufnahmebedingungen Oberstdorf Tourismus
  Die Gastaufnahmebedingungen werden Inhalt des im 
  Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu 
  Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrages 
  und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das 
  Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
  Link Impressum
  Gästehaus "Luise"
  Fam. Oelschlägel
  Reichenbach 19 
  87561 Oberstdorf 
  Tel. 08326/1494, Fax. -385168
  E-Mail: mailto:Oelschlaegel@gaestehaus-luise.de
  Internet: https://www.gaestehaus-luise.de
  Steuernummer 1112325630092
  Inhaber:Luise Oelschlägel
  
 
  Trotz sorgfältiger inhaltlicher 
  Kontrolle übernehmen wir keine 
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